Mittwoch, Dezember 04, 2024

Testpflicht an Schulen

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Testpflicht an Schulen
  1. Brief

Sehr geehrter Herr G.,

ab heute sollen sich Ihre Schüler einer beispiellosen Massentestung unterziehen. Wie Sie mir am vergangenen Freitag telefonisch mitteilten, MUSS dies vor den Augen der Lehrkräfte erfolgen. Mal abgesehen vom „Testzwang“ und der damit verbundenen Konsequenz, vom Unterricht ausgeschlossen zu werden, sofern sich die Kinder diesen Tests verweigern, ist ein solches Vorgehen weder rechtlich noch pädagogisch in Ordnung und wird sich langfristig als „Schuss nach hinten“ entpuppen. Bitte beantworten Sie mir in diesem Zusammenhang folgende Fragen:

  1. Da mein Kind „schulpflichtig“ ist, teilen Sie mir bitte mit, wie und ob mein Kind unterrichtet wird, wenn es – aufgrund der bestehenden Ansteckungsgefahr in Ihrer Schule – zu Hause bleibt?
  • Warum dürfen die Lehrer außerhalb der Schule getestet werden und Schüler nicht? (In Niedersachsen können sich Schüler*innen zu Hause testen lassen. Warum nicht an Ihrer Schule?)
  • Was ist mit Datenschutz? Ein positiver Test von Roche, der bis vor Kurzem noch gar nicht zugelassen war, impliziert in aller Öffentlichkeit eine „Erkrankung“. Wie geht Ihre Schule mit Schülern um, denen so etwas widerfährt?
  • Welche Sicherheitsvorkehrungen ergreift Ihre Schule im Zusammenhang mit den Tests? Wo werden die Teststäbchen entsorgt?
  • Wenn der Test nicht aussagekräftig ist und ein PCR-Test nachfolgen muss – warum wird er dann überhaupt durchgeführt?
  • Wenn der Test aussagekräftig ist – hat sich dann das Maskentragen erübrigt? Falls nicht, warum nicht? Welchen Sinn haben dann die Tests?
  • Wie erklären Sie den Schülern, dass „der Umwelt zuliebe“ Plastikstrohhalme abgeschafft werden, aber Masken und Massentests (2x pro Woche je 500 mit „Chemie“ verunreinigte Testpakete) im Müll landen?

Da ich als verantwortungsvolle Mutter in der Pflicht bin, mein Kind vor solchen willkürlichen Zwangsmaßnahmen zu schützen, bitte ich Sie, zu den o.a. Punkten bis morgen Stellung zu nehmen. Wie Sie mir telefonisch mitteilten, sind Sie vollends damit beschäftigt, auf die Anordnungen des Kultusministeriums zu warten. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie keine Zeit hatten, sich mit dem Urteil des Amtsgerichts Weimar auseinanderzusetzen. Dieses hat sämtliche Maßnahmen  – Abstand/Masken- und Testpflicht – für nutzlos und ungeeignet erklärt. Außerdem liegt dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eine Klage gegen die fragwürdigen Tests vor, über das in dieser Woche entschieden werden soll.

JETZT stellen wir die Weichen für die Zukunft unserer Kinder. Wenn wir uns jetzt nicht für das Wohl unserer Kinder und das Wohl der nachfolgenden Generationen einsetzen, werden wir es ALLE früher oder später bitter bereuen. Ich hoffe, Sie machen sich das jeden Tag bewusst, wenn Sie „Anordnungen“ kritiklos akzeptieren.

Freundliche Grüße

Nicole Kleim

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Antwort der Schule:

Liebe Eltern,

die Selbsttests am heutigen Tage konnten ohne Schwierigkeiten absolviert werden. Es gab keine(n) (falsch-)positiv getestete(n) Schüler/-in, obwohl man aus statistischen Gründen damit hätte rechnen müssen.

Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass die meisten von uns das Instrumentarium der Selbsttests vor dem Hintergrund einer weltweiten Pandemie als etwas Hilfreiches ansehen und dass somit Ihre Kinder die

Präsenzteile des Unterrichts besuchen.

Sollten Sie mit den an der Schule durchgeführten Selbsttests aus Datenschutz- oder anderen -gründen ein Problem haben, gibt es immer noch die Möglichkeit, extern PCR- oder POC-Antigen-Tests durchführen zu lassen.

Ich habe heute – Stand jetzt – insgesamt lediglich 20 E-Mails von Ihnen erhalten, in denen manche von Ihnen Ihre Bedenken oder gar Ihre Ablehnung zur Testpflicht mitteilen.

Da diese E-Mails im Wesentlichen gleichen Inhalts sind, versuche ich sie hiermit für alle Eltern – auch diejenigen, die mir möglicherweise noch zu diesem Thema schreiben wollten – zu beantworten.

Im letzten Schreiben des Amtschefs des Kultusministeriums heißt es:

Im letzten Schreiben des Amtschefs des Kultusministeriums heißt es:

Schülerinnen und Schüler, die kein negatives Testergebnis vorweisen kön- nen und nicht zur Durchführung eines Selbsttests in der Schule bereit sind, bzw. Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer individuell beurteil- ten Gefährdung von der Teilnahme am Präsenzunterricht beurlaubt sind, erfüllen ihre Schulbesuchspflicht durch die Wahrnehmung von Angeboten im Distanzunterricht bzw. im Distanzlernen; ein Anspruch auf bestimmte Angebote besteht nicht.

Damit sind die Tatsachen geklärt, wie auch immer man dazu stehen mag.

Des Weiteren existiert natürlich die Schulpflicht für die Kinder und andererseits die Aufsichtspflicht für die Schule. Sollten Sie Ihr Kind also tatsächlich nicht am Präsenzunterricht teilnehmen lassen wollen, benötigen wir von Ihnen für jeden PRÄSENZ-Tag einen eigenen Beurlaubungsantrag über das Elternportal. Schließlich muss auch der Sachverhalt abgebildet werden, ob Ihr Kind an Präsenz-Schulaufgaben teilnehmen wird oder nicht.

Als Beurlaubungsgrund geben Sie bitte „abgelehnte Testpflicht“ oder ähnliches an.

Ich hoffe, dass wir so gut weiterkommen.

Freundliche Grüße

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