Samstag, April 27, 2024

Die Aufarbeitung

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Die Aufarbeitung

Medienkonferenz am 10.12.2023 in Karlsruhe

Seit März 2020 setzt sich Rechtsanwalt Ralf Ludwig für unsere Freiheitsrechte ein. Durch die von der Regierung getroffenen, grundrechtseinschränkenden Corona-Maßnahmen sind Teile der Gesellschaft massiv unter Druck gesetzt, ausgegrenzt, denunziert und diffamiert worden. Einige der Maßnahmen und Regelungen sind inzwischen vor Gericht als rechtswidrig eingestuft worden.

Die von Ralf Ludwig gegründete Stiftung ZAAVV (Zentrum für Aufarbeitung, Aufklärung, juristische Verfolgung und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit) entstand aus dem Willen, die fehlende rechtliche Grundlage für die Menschenrechtsverletzungen aufzuzeigen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Am 10. Dezember 2023 haben das ZAAVV, die Anwälte für Aufklärung (AfA) und die International Association of Lawyers (IAL) rund 600 Strafanzeigen bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe eingereicht. Die Strafanzeigen richten sich gegen die Abgeordneten, die während der Corona-Krise für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestimmt haben. Denn zu diesem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass die Impfung schwere Nebenwirkungen verursacht und zum Tod führen kann.

Bei der anschließenden Pressekonferenz sprachen RA Dr. Michael Brunner und RAin Beate Bahner über die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften sowie den WHO-Pandemievertrages, die beide im Mai nächsten Jahres beschlossen werden sollen. Werden diese Regelwerke abgeschlossen, so RA Michael Brunner, verlieren alle WHO-Mitgliedsstaaten in Gesundheitsfragen ihre unumschränkte Macht. Stattdessen erhalte der WHO-Generaldirektor Machtbefugnisse, wie z.B. Kontroll-, Sanktions- und Befehlsrechte ohne jegliche Verantwortlichkeit, ohne Haftung und Rechenschaftsverpflichtung. Er könne jederzeit den Gesundheitsnotstand ausrufen – entweder zur Vorbeugung eines solchen oder auch eine Zwischenwarnung erteilen. Dabei gebe es keine Regelung dafür, wie eine pandemische Situation oder ein globaler Gesundheitsnotstand definiert sei, so Brunner.

Es würden dann bei einem “Gesundheitsnotstand” dieselben Maßnahmen umgesetzt werden wie in der “Corona-Pandemie”: Einreiseverbote, Kontaktbeschränkungen, Maskentragen, Impfzwang. “Das, was wir in der Corona-Zeit erlebt haben, war eine Kindergeburtstagsparty im Vergleich zu dem, was uns erwartet, wenn diese Regelwerke abgeschlossen werden”, warnt Brunner. Sollte ein PHEIC (Public Health Emergency of International Concern), also ein internationaler Notstand ausgerufen werden, würde das den WHO-Generalsekretär nicht nur zum Alleinherrscher machen, wie RAin Beate Bahner erklärt, sondern würde auch zu Zwangsbehandlungen, Zwangsimpfungen, zur Legalisierung und zum Handel mit hochgefährlichen Krankheitserregern sowie zur totalen Überwachung führen. Da die Mitgliedstaaten dann verpflichtet seien, eine bestimmte Menge an Impfstoffen permanent vorrätig zu haben, hätten diese mit unkontrollierbaren Kosten zu rechnen.

Hier geht’s zum Video.