Montag, Oktober 14, 2024

Ostfildern hält Zwang und Gewalt für “angemessen”

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Ostfildern hält Zwang und Gewalt für “angemessen”

   

Die Montagsspaziergänge missfallen den Herrschenden. Mit immer neuen, drakonischen Maßnahmen wollen sie die Menschen daran hindern, von ihrem „Recht auf frische Luft“ Gebrauch zu machen.

In Ostfildern in Baden-Württemberg hat man diese Maßnahmen per „Allgemeinverfügung“ neu definiert: Zu Anzeigen und Bußgeldern kommen nun Strafen, die fassungslos machen: körperliche Gewalt und der Einsatz von Schusswaffen. In der „Allgemeinverfügung“ heißt es:

„Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig.

Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind. Insbesondere wäre die Androhung eines Zwangsgelds nach § 23 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes nicht gleichermaßen zielführend.

Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht. Nicht verkannt wird, dass die Anordnung des unmittelbaren Zwangs einen erheblichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Betroffenen darstellt. Wegen der erheblichen Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen stehen diese Nachteile jedoch nicht außer Verhältnis dazu.“

Ostfildern findet es also „angemessen“, auf friedliche, unbewaffnete Bürger einzuprügeln und zu schießen. Eine Stadt wie Ostfildern, die Menschen mit Gewalt „erziehen“ und in die gewünschte, politische Richtung drängen will, wird früher oder später erkennen müssen, das dies zu nichts führt. Außer zu Hass. Anzuraten wäre den Damen und Herren der Stadtverwaltung, bei der hauseigenen Jugendberatungsstelle zum Thema „Gewalt ist keine Lösung“ anzuklingeln und dort um psychologische Hilfe zu bitten.

Was die Stadt Ostfildern als „zu milde“ einstuft, sind die bisherigen „Ahndungen“ in Baden-Württemberg gegen Ge- und Verbote der Corona-Verordnungen. Der Bußgeldkatalog umfasst 12 Seiten. Hier ein Auszug:

  • Kein Tragen einer medizinischen Maske               50 bis 250 Euro
  • Kein Tragen einer Atemschutzmaske          30 bis 250 Euro
  • Teilnahme an einer Veranstaltung oder Betreten einer Einrichtung ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises   150 bis 1.000 Euro
  • Unterlassen einer Pflicht zur Überprüfung eines Test, Impf- oder Genesenennachweises                                               500 bis 10.000 Euro
  • Fehlendes Hygienekonzept                gewerblich   500 bis 5.000 Euro

                                                         nicht-gewerblich   50 bis 2.500 Euro

  • Unzutreffende Angaben zu Kontaktdaten               50 bis 250 Euro

Da rollt der Rubel. Und während die Obrigkeit kassiert und kassiert und kassiert, braucht der Normalbürger verständlicherweise „frische Luft“. Zumal, wenn er liest, dass die „Festsetzung der Bußgeldhöhe“ vom „Ausmaß der durch die Tat entstandenen Gefahren für die öffentliche Gesundheit“ abhängig ist. Die Schwerverletzten und Toten, die man in Ostfildern vielleicht künftig an unerlaubten Versammlungsorten vorfinden wird, stellen zumindest keine Gefahr mehr für die öffentliche Gesundheit dar – nur mit der Bezahlung des Bußgeldes könnte es schwierig werden.

Womit wir bei Punkt 2 der baden-württembergischen Bußgeld-Verordnung zur Festsetzung der Bußgeldhöhe wären: Die Bußgeldhöhe sei davon abhängig, so heißt es, „ob der Täter oder die Täterin fahrlässig gehandelt hat, sich uneinsichtig zeigt oder in besonders rücksichtsloser Weise handelt.“ Ostfildern – das ist es! Der Schlüssel zum finanziellen Erfolg liegt nicht in den schwerverletzten und toten Spaziergängern, sondern in deinem eigenen Verhalten. Sei weiterhin rücksichtslos, handele fahrlässig und zeig dich uneinsichtig – und du kannst zuschauen, wie die Stadtkasse überquellen wird.

Schauen Sie bitte noch einmal genauer in Ihre Nase, Frau Dreyer. Es ist vielleicht eine Minderheit zurückgebliebener Teststäbchen, die sich in ihrer Nase angesammelt hat und Ihnen radikal zu schaffen macht. Auf der Straße ist eine friedliche Mehrheit zu beobachten, die für den Erhalt von Grund- und Freiheitsrechten läuft.