Freitag, März 29, 2024

17.3. Katastrophe Impfpflicht

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17.3. Katastrophe Impfpflicht

Bayern verlängert die Corona-Beschränkungen bis zum 2. April. Es gilt also weiterhin 2G, 3G und Maskenpflicht in Innenräumen. Ab 21. März sind Grundschüler von der Maskenpficht befreit. Eine Woche später “dürfen” dann die 5. und 6. Klassen auf die Mund-Nasen-Bedeckung verzichten, während den Geschwisterkindern in den 7. bis 13. Klassen trotz dreimaliger Testung pro Woche die Maskenbefreiung verweigert wird. Eine absolut sinnfreie Regelung. Wie so viele Maßnahmen und Beschlüsse in den letzten zwei Jahren.

Nach einem Bund-Länder-Beschluss sollten eigentlich alle Corona-Maßnahmen bis zum 20. März aufgehoben werden. Stattdessen wird in Bayern der am 11. November 2021 ausgerufene Katastrophenfall weiterhin aufrecht erhalten, was unter anderem mit dem Krieg in der Ukraine begründet wird. Wir leben also seit Monaten im Ausnahmezustand, der den Behörden jederzeit das Recht einräumt, weiterhin Grundrechte einzuschränken. So wäre es neben Dienst-, Sach- und Werkleistungen, zu denen jeder Bürger verpflichtet werden könnte, beispielsweise möglich, dass der Zutritt zum Katastrophengebiet verwehrt wird. Außerdem könnte es passieren, dass man die eigene Wohnung nicht mehr verlassen darf.

Der Zwang – das Gegenteil von Demokratie

Während der Katastrophenfall in Bayern und der Krieg in der Ukraine wie Damoklesschwerter über uns hängen, kündigt sich bereits das nächste Desaster an: die Impfpflicht, über die heute im Bundestag debattiert wird. Sollte die allgemeine Impfpflicht, die übrigens ein Verstoß gegen Art. 1 GG ist, tatsächlich beschlossen werden, bekäme der Staat für immer das Recht, Einzelne gegen ihren Willen der medizinischen Behandlung zu unterziehen, Privatwohnungen zu betreten und diejenigen zu bestrafen, die sich ihre körperlichen Unversehrtheit und ihr Recht auf Selbstbestimmung nicht nehmen lassen wollen.

Da inzwischen bekannt ist, dass doppelt und dreifach Geimpfte verstärkt an Covid-19 erkranken und/oder mit schweren Nebenwirkungen einer Covid-19-Impfung zu kämpfen haben, darf eine Impfpflicht auf keinen Fall beschlossen werden! Das RKI hat selbst zugegeben, dass nicht quantifiziert werden könne, in welchem Maß die Covid-19-Impfung die Erkrankung reduziere.

Die Gründe – haltlos

Das von der Regierung vorgebrachte Argument, eine Steigerung der Impfquote sei notwendig, um eine Ansteckung zu mindern, ist allein schon aus den zuvor genannten Gründen völlig haltlos. Dass die Impfung vor schweren Verläufen schütze, wie ebenfalls in Dauerschleife vorgebracht wird, kann überhaupt nicht als Argument hergenommen werden, da man dafür ein- und dieselbe Person getestet haben müsste. Das heißt, ob eine geimpfte Person ohne Impfung besser oder schlechter dran gewesen wäre – dieser Beweis kann überhaupt nicht erbracht werden.

Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang Folgendes: Die Impfung sollte anfangs – laut offizieller Angaben – zu 100 Prozent schützen, dann schützte sie plötzlich nur noch bedingt, plötzlich bewahrte sie einen nur noch vor schweren Verläufen und heute kann sie sogar tödlich sein.

Das Motiv – das Denken des Individuums

Stichwort Solidarität. Jeder, der sich freiwillig impfen lässt, tut dies, um sich selbst vor einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen. Manche tun es, weil sie ihren Job behalten, wieder reisen oder am öffentlichen Leben teilhaben wollen. Andere, weil ihnen der Druck innerhalb der Familie und im Freundeskreis zu groß ist. Wenn nun jemand behauptet, er tue dies für andere, dann müsste er spätestens jetzt auf seine Booster-Impfung verzichten, da ja inzwischen bekannt ist, dass man trotz oder wegen der Impfung ansteckend ist.

Vielleicht sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass das Bundeskabinett bereits Verträge mit fünf Impfstoffherstellern, darunter Biontech und CureVac, abgeschlossen hat, um eine Versorgung mit Corona-Impfstoffen bis zum Jahr 2029 sicherzustellen. Eine Impfpflicht würde zwar dafür sorgen, dass die teuer eingekaufte Ware an die Frau, den Mann und das Kind kommt, aber nicht dafür, dass unsere demokratischen Grundrechte und unser eigenes Immunsystem das bleiben, was sie eigentlich sind: das Beste, was wir haben.

“Das, was ein Mensch ist und was er aus sich macht, ist der einzige Gradmesser menschlicher Tugend. Nicht, was er hat oder für andere Menschen tut. Es gibt keinen Ersatz für persönliche Würde. Es gibt keinen anderen Maßstab für persönliche Würde als Unabhängigkeit.”

Howard Roark

in “The Fountainhead” von Ayn Rand

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Art. 1 GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.